Montag, 7. Oktober 2013

Zollitsch's Abschiedsgeschenk

Katholiken, die nach einer kirchlichen Trauung das unauflösliche Sakrament der Ehe aufgegeben haben und eine neue Verbindung mit einem Dritten eingegangen sind, befinden sich im Zustand der Todsünde und dürfen demnach die heiligen Sakramente, insbesondere die Eucharistie, nicht empfangen.

Das ist keine Neuigkeit. Das ist ein althergebrachter Grundsatz der kirchlichen Moral und Disziplin. Dafür brauchen nicht einmal verstaubte Papst-Schreiben angeführt werden: Es genügt ein Verweis auf jüngste Aussagen Seiner Heiligkeit Papst Benedikts XVI.: "Die Bischofssynode hat die auf die heilige Schrift gegründete Praxis der Kirche, wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zuzulassen, bestätigt" (Sacramentum Caritais, 29).

Sicherlich gab es immer schon Ausnahmen von diesem Grundsatz, sonst wäre die heilige Kirche ja kein Abbild ihres barmherzigen und liebenden Herrn. So konnten wiederverheiratete Geschiedene sehr wohl die Eucharistie empfangen, wenn ihre (erste) Ehe gar nicht gültig geschlossen wurde (z.B. wegen Formfehlern, weil der Priester nicht die liturgischen Bücher benutzt sondern sich eigene Gebete ausgedacht hat) oder wenn der Geschiedene sich förmlich verpflichtet, in seiner neuen Beziehung völlig enthaltsam zu leben (das ist in unserem Zeitalter der sexuellen Maßlosigkeit quasi ausgeschlossen).

Ermutigt von Papst Franziskus, der sich mehr und mehr als Gegner der Kirche erweist, indem er seinem Amt das Fundament (nämlich die Autorität) und seiner Kirche die Basis (nämlich die Wahrheit) entzieht, geht die seit Jahrzehnten geplagte Erzdiözese von Freiburg jetzt neue Wege: Widerverheiratete Geschiedene dürfen jetzt wieder alle Sakramente empfangen, ohne jede materielle Voraussetzung. Natürlich wird diesen Katholiken empfohlen, vorher ein Schwätzchen mit ihrem Pfarrer zu halten - falls er denn Zeit dafür hat.

Die deutsche Nationalkirche geht also immer weiter ihren eigenen Weg, losgelöst von Rom und losgelöst vom Katholizismus. Bisher war die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene natürlich überall gängig, aber eben totgeschwiegen. Doch jetzt wird diese schismatische Praxis als nationales Glaubensgut zementiert und die Einwände der Heiligen Schrift oder des Heiligen Stuhls finden keine Berücksichtigung.

Doch es kommt noch schlimmer: Für die neue Beziehung des wiederverheirateten Geschiedenen soll es eine Segensfeier geben. Der Form halber heißt es natürlich, dass diese nicht einer zweiten kirchlichen Trauung gleichkommen soll. Aber trotzdem: Was würde die Kirche Gottes hier machen? Sie würde nicht nur beten für den Sünder (das wäre ja zulässig) sondern sie würde seine sündhafte Situation legitimieren. Genau das ist der Inhalt des entsprechenden Gebetes:

Ewiger Gott,
bei dir finden wir Vergebung, Liebe und neues Leben.
Du machst das Leben hell.
(...)

Sei Licht für N. [den Todsünder] und N. [seinen neuen Partner],
damit sie dich in glücklichen Tagen loben,
in der Not sich bei dir aufrichten
und in allem, was sie tun, deine stützende Nähe erfahren.
Hilf, dass sie sich in deinem Licht bergen und stärken.
Darum bitten wir dich durch Christus, unseren Herrn.

Der kirchliche Grundsaz "lex orandi lex credendi" (wonach das, was man betet, das ist, was man glaubt) kann bei diesem Gebet nur für Häretiker und Schismatiker gelten. Der Beter (das ist normalerweise die Stimme der Kirche!) geht davon aus, dass der wiederverheiratete Geschiedene glückliche Tage vor Gott verleben darf und von Gott behütet wird. Dabei wissen wir, dass sich der Todsünder von Gott entfernt und die Strafe der Hölle verdient hat.


Robert Zollitsch, dessen Rücktritt als Erzbischof von Freiburg kürzlich durch Papst Franziskus angenommen wurde, hat erst jetzt diese diabolischen Praktiken veröffentlichen lassen. Das wird ihn aber nicht vor den Flammen der Hölle bewahren, die auf ihn warten in der ewigen Verdammnis, die ihm direkt bevorzustehen scheinen, wenn er sich nicht mit ernster Reue bekehrt.

Dominicus